Andrea Veigel, BSc -
Ihre Therapeutin für Ergotherapie in Tresdorf bei Korneuburg

 

Ich verrechne als Vertragstherapeutin mit der ÖGK, BVAEB sowie SVS.

Versicherte der Vertragskassen haben Anspruch auf kostenlose Ergotherapie-Einheiten (evtl. mit Selbstbehalt). Bei der KFA erhalten Sie eine Kostenrückerstattung, da ich hier Wahltherapeutin bin. Um die Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von einem Allgemeinmediziner oder Facharzt. Dieser legt die Art und Anzahl der Therapieeinheiten fest. Die Behandlung wird nach Festlegung der Therapieziele der Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich durchgeführt.

 

Was auf Ihrem Verordnungsschein stehen sollte:

Zum Beispiel: 10 x Ergotherapie á 30 / 45 / 60 Minuten - falls notwendig, bitte Paraffinbäder oder Hausbesuche extra dazuschreiben.

HOLEN SIE SICH EINEN VERORDNUNGSSCHEIN FÜR IHRE KOSTENLOSE ERGOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG

Die Vorgehensweise für den Erhalt eines Verordnungsscheins und dem Therapiebeginn bei mir sieht wie folgt aus:

  • Arztbesuch für die Erstellung einer Diagnose.
    Verordnung der Ergotherapie: Eine nähere Bezeichnung ist nicht erforderlich (z. B. "10 x Ergotherapie à 60 Minuten + Diagnose"). Bei erforderlichem Hausbesuch diesen bitte verordnen lassen. Im Falle einer Schienenherstellung wird eine Verordnung für eine "individuell angepasste Schiene" erstellt.

  • Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung mit mir.