Andrea Veigel, BSc
Verordnung & Kassen
Andrea Veigel, BSc
Ihre Ergotherapeutin im Bezirk Korneuburg
Ich verrechne als Vertragstherapeutin mit der ÖGK, BVAEB sowie SVS. Bei KFA-Versicherten auf Honorarnotenbasis.
Ergotherapie mit ärztlicher Verordnung – transparent und verständlich erklärt
Für die Inanspruchnahme von Ergotherapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese kann von Hausärztinnen und Hausärzten sowie von Fachärztinnen und Fachärzten ausgestellt werden. Die Verordnung bildet die Grundlage für eine gezielte, individuell abgestimmte Therapie. In meiner Praxis unterstütze ich Sie gerne dabei, offene Fragen rund um die Verordnung, den Ablauf und die Abrechnung verständlich zu klären.
Was muss auf der Verordnung für Ergotherapie angeführt sein
Auf der ärztlichen Verordnung müssen die Diagnose, die verordnete Therapieform sowie die Anzahl der Einheiten angegeben sein. Zusätzlich ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich, sofern diese von Ihrer Krankenkasse verlangt wird. Gerne informiere ich Sie darüber, welche Schritte notwendig sind und worauf Sie im Vorfeld achten sollten, damit Ihre Ergotherapie reibungslos starten kann.
Als Beispiel: 10 x Ergotherapie á 30 / 45 / 60 Minuten - falls notwendig, bitte Paraffinbäder oder Hausbesuche extra dazuschreiben.
Abrechnung mit den Krankenkassen und eventueller Selbstbehalt.
Die Ergotherapie erfolgt in meiner Praxis bei ÖGK, BVAEB, und SVS auf Kassenleistung und bei KFA Versicherten auf Honorarnotenbasis.
Die Vorgehensweise für den Erhalt eines Verordnungsscheins und dem Therapiebeginn bei mir sieht wie folgt aus:
Arztbesuch für die Erstellung einer Diagnose
Verordnung der Ergotherapie: Eine nähere Bezeichnung ist nicht erforderlich (z. B. "10 x Ergotherapie à 60 Minuten + Diagnose").
Bei erforderlichem Hausbesuch diesen bitte verordnen lassen. Im Falle einer Schienenherstellung wird eine Verordnung für eine "individuell angefertigte statische/dynamische Schiene" erstellt.
Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung mit mir.